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   BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 51/99   

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https://dejure.org/1999,11487
BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 51/99 (https://dejure.org/1999,11487)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.1999 - 2Z BR 51/99 (https://dejure.org/1999,11487)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 2Z BR 51/99 (https://dejure.org/1999,11487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Kostenhaftung eines Verfahrensvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47
    Rechtsanwalt ohne Vollmacht im Wohnungseigentumsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Coburg - 2 UR II 52/97
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 51/99

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1059
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 113/79

    Einlegung der Revision durch einen dazu nicht mandatierten Rechtsanwalt -

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 51/99
    Wird wie hier ein Antrag oder ein Rechtsmittel mangels Vollmacht als unzulässig verworfen, so trägt die Kosten grundsätzlich derjenige, der das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters veranlaßt hat, also meist der vollmachtlose Vertreter selbst (BGH NJW 1983, 883 f.; Senatsbeschluß vom 6.5.1999 2Z BR 26/99; Zöller/Herget ZPO 21. Aufl. § 88 Rn. 11; Keidel/Zimmermann aaO).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 26/99

    Weitere Beschwerde durch nicht mehr bevollmächtigten Verfahrensbevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 51/99
    Wird wie hier ein Antrag oder ein Rechtsmittel mangels Vollmacht als unzulässig verworfen, so trägt die Kosten grundsätzlich derjenige, der das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters veranlaßt hat, also meist der vollmachtlose Vertreter selbst (BGH NJW 1983, 883 f.; Senatsbeschluß vom 6.5.1999 2Z BR 26/99; Zöller/Herget ZPO 21. Aufl. § 88 Rn. 11; Keidel/Zimmermann aaO).
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